Rückerstattungsrichtlinie
Zeltivellum Asset Allocation Strategien
Letzte Aktualisierung: Januar 2025
1. Allgemeine Rückerstattungsrichtlinien
Bei Zeltivellum sind wir bestrebt, unseren Kunden erstklassige Finanzdienstleistungen und Beratung zu bieten. Wir verstehen, dass es Situationen geben kann, in denen eine Rückerstattung erforderlich ist. Diese Richtlinie beschreibt unsere Verfahren und Bedingungen für Rückerstattungen unserer Dienstleistungen.
Wichtiger Hinweis: Alle Rückerstattungsanträge werden individuell geprüft und entsprechend den hier beschriebenen Kriterien bearbeitet. Wir behalten uns das Recht vor, Rückerstattungen nach eigenem Ermessen zu gewähren oder abzulehnen.
2. Berechtigung für Rückerstattungen
Rückerstattungen können unter den folgenden Umständen gewährt werden:
- Stornierung von Beratungsdienstleistungen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
- Technische Probleme unsererseits, die die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verhindern
- Doppelte Zahlungen oder fehlerhafte Abbuchungen
- Unzufriedenheit mit unseren Lernprogrammen innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Kauf
- Medizinische Notfälle oder außergewöhnliche Umstände, die durch entsprechende Dokumentation belegt werden
3. Rückerstattungsprozess
4. Ausschlüsse von Rückerstattungen
Rückerstattungen sind in folgenden Fällen nicht möglich:
- Bereits vollständig erbrachte Beratungsdienstleistungen ohne nachweisbare Mängel
- Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin
- Rückerstattungsanträge, die mehr als 30 Tage nach der ursprünglichen Transaktion gestellt werden
- Dienstleistungen, die aufgrund falscher Angaben des Kunden nicht ordnungsgemäß erbracht werden konnten
- Teilrückerstattungen für bereits begonnene langfristige Beratungspakete
5. Zahlungsmethoden und Bearbeitungszeiten
Rückerstattungen werden grundsätzlich auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet:
6. Teilrückerstattungen
In bestimmten Fällen können Teilrückerstattungen gewährt werden, insbesondere bei:
- Beratungspaketen, die nur teilweise in Anspruch genommen wurden
- Lernprogrammen, bei denen nur einzelne Module genutzt wurden
- Technischen Problemen, die die Dienstleistung beeinträchtigt, aber nicht vollständig verhindert haben